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Der Ausbildungsvertrag
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Vor Beginn der Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag wird zwischen dem Apothekenleiter und der Auszubildenden / dem Auszubildenden sowie - wenn sie noch keine 18 Jahre alt sind - ihren gesetzlichen Vertreter geschlossen. Ein Ausbildungsvertrag ist eine wichtige Sache, denn er beschreibt ganz klar und verbindlich die Bedingungen, unter denen die Ausbildung stattfindet. Mindestens die folgenden Punkte müssen geregelt sein: - der Beruf, für den ausgebildet wird
- die Ausbildungsinhalte und der Zeitrahmen
- der Beginn und die Dauer der Ausbildung
- die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- die Dauer der Probezeit
- die Zahlung und die Höhe der Ausbildungsvergütung
- die Dauer des Urlaubs
- die Voraussetzungen unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
Der Ausbildende sendet eine Ausfertigung des Ausbildungsvertrages zur Genehmigung an die Apothekerkammer. Sie ist die offizielle zuständige Stelle, die die Ausbildung regelt und überwacht. Sie prüft, ob mit dem Ausbildungsvertrag alles in Ordnung ist. Wenn das der Fall ist, trägt sie den Vertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungverhältnisse, in die sogenannte "Rolle" ein.
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Stand: Juli 2010
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