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Berufsbild und berufliche Perspektiven

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Was macht die pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte?
Der Name „pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“, abgekürzt PKA, verrät schon eine ganze Menge über den Beruf. Man kann daraus nämlich ablesen, in welchem Bereich die PKA tätig ist und was ihre Hauptaufgaben sind. Das Wort „pharmazeutisch“ weist darauf hin, dass die PKA viel mit Arzneimitteln zu tun hat. Das Wort „kaufmännisch“ sagt etwas darüber aus, was die PKA mit den Arzneimitteln macht: Sie hat etwas mit dem Ein- und Verkaufen der Waren in der Apotheke zu tun. Wenn man von Arzneimitteln spricht, denkt natürlich jeder sofort an die Apotheke. Denn die Apotheke ist das Geschäft, in dem man Arzneimittel und viele andere Gesundheitsprodukte kaufen kann. Klar also, dass die meisten PKA in Apotheken arbeiten.
Wenn man durch das Schaufenster in eine Apotheke schaut, sieht man hinter dem Handverkaufstisch Menschen, die Arzneimittel an die Kunden abgeben. Das sind Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Durch ihr langes Studium bzw. durch ihre spezielle Ausbildung kennen sich Apotheker und PTA besonders gut mit der Wirkung der Arzneimittel aus. Nur sie dürfen deswegen Arzneimittel in der Apotheke abgeben. Da fragt man sich natürlich, was denn die PKA machen soll, wenn nur Apotheker und PTA in der Apotheke Arzneimittel abgeben dürfen!? Tatsächlich wird man nur ab und zu eine PKA in der Offizin sehen. „Offizin“ ist der Fachbegriff für den Verkaufsraum der Apotheke. Der Arbeitsplatz der PKA ist nämlich anderer Stelle in der Apotheke- dort, wo der Kunde gar nicht hingucken kann. Was tut sie dort?
Die PKA ist der „gute Geist“ der Apotheke. Sie sorgt dafür, dass „hinter den Kulissen“ alles läuft. Die PKA ist nämlich die Expertin für Warenwirtschaft. Sie bestellt die verkauften Arzneimittel nach, kontrolliert die Lieferungen, rechnet die Preise aus, schreibt Reklamationen und Rechnungen, füllt die Regale und Schubladen wieder auf, pflegt das Lager, dekoriert die Schaufenster und erledigt vieles andere mehr. Neben diesen kaufmännischen Arbeiten hilft sie bei verschiedenen pharmazeutischen Tätigkeiten, wie z. B. beim abfüllen von Tinkturen und Tees oder der Herstellung von Salben und Cremes. Die PKA darf in der Apotheke keine Arzneimittel abgeben. Das heißt aber nicht, dass die PKA gar kein Kontakt mit Kunden hätte. Schließlich gibt es in der Apotheke außer Arzneimitteln auch noch andere Produkte, wie z. B. Kosmetika, Babypflegeartikel, Diätnahrung, Zahnpflegeprodukte und Pflanzenschutzmittel. Bei diesen Produkten darf die PKA ihr Talent in der Kundenberatung und ihr Verkaufsgeschick beweisen.
Die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch – kaufmännische Angestellte / pharmazeutisch - kaufmännische Angestellter“ gibt es erst seit 1993. Früher hieß der Beruf „Apothekenhelferin / Apothekenhelfer“ bzw. in der früheren DDR „Apothekenfacharbeiterin / Apothekenfacharbeiter“. Da es überwiegend Frauen sind, die ihn ausüben, wird im Sprachgebrauch meistens die weibliche Form benutzt. Der Beruf der Apothekenhelferin entstand anfang unseres Jahrhundert. Im Jahre 1949 wurde daraus ein richtiger Ausbildungsberuf. Seither haben sich der Alltag in den Apotheken und damit auch die Aufgaben der Apothekenhelferin verändert. Früher wurden in den Apotheken die meisten Arzneimittel selbst hergestellt, heute werden sie dagegen größtenteils über den Großhandel fertig bezogen. Mittlerweile gibt es in fast jeder Apotheke einen Computer, mit dem die Warenwirtschaft bewerkstelligt werden kann. Auch viele neue Geräte, wie z. B. das Faxgerät sowie Arbeiten im Bürobereich sind dazugekommen und haben die Aufgaben der Apothekenhelferinnen verändert. Da wurde es Zeit, ihre Ausbildung einmal gründlich zu modernisieren. Bei dieser Gelegenheit erhielt der Beruf einen neuen Namen, der die heutigen Aufgaben viel besser beschreibt: Pharmazeutisch-kaufmännsiche Angestellte, abgekürzt PKA.
Frisch gebackene PKA – was dann?
Mit dem Abschlusszeugnis in der Tasche kann sich die „frisch gebackene“ PKA auf die Suche nach einer Arbeitsstelle machen. Vielleicht hat sie Glück und der Apothekenleiter, bei dem sie ihre Ausbildung gemacht hat, kann gerade eine PKA gebrauchen und beschäftigt sie weiter. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ergibt sich vom Tage der bestandenen Prüfung an ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Als fertige PKA erhält sie dann natürlich auch das Gehalt einer PKA.
Kann oder will die PKA nicht in ihrer Ausbildungsapotheke bleiben, muss sie sich eine Stelle suchen. Wie macht man das? Der einfachste Weg ist, sich auf eine Stellenanzeige zu bewerben. Stellenanzeigen für PKA findet man vor allem in den pharmazeutischen Fachzeitungen und manchmal in Tageszeitungen. Auch die Apothekerkammern wissen häufig, welcher Apotheker gerade eine PKA für seine Apotheke sucht. Ein Anruf bei der Kammer ist also empfehlenswert. Man kann natürlich auch selbst ein Inserat in einer der Zeitungen oder im Rundschreiben der Apothekerkammer aufgeben und sich als Arbeitsuchende beim Arbeitsamt melden. Wer sich auf eine ausgeschriebene Stelle schriftlich bewerben will, sollte neben dem Bewerbungsschreiben einen Lebenslauf mit Passfoto und eine Kopie des Abschlusszeugnisses wie auch des Zeugnisses der allgemein bildenden Schule mitschicken.
Wo können PKA eine Arbeitsstelle finden? Die meisten PKA arbeiten in der öffentlichen Apotheke. In Krankenhausapotheken sind PKA ebenfalls beschäftigt, denn auch hier müssen Arzneimittel – und zwar in riesigen Mengen – bestellt, Lieferungen kontrolliert und das Lager gepflegt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch andere Stellen, in denen PKA gerne genommen werden: Das sind beispielsweise der pharmazeutische Großhandel und die Krankenkassen. Da die PKA mit der Ausbildung den Sachkundennachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke und die eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erwirbt, können PKA z. B. auch in Drogeriemärkten tätig werden.
vgl.: Die PKA, Lehrbuch für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Merkur Verlag Rinteln 1998, S. 23 - 37
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