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Ausbildung
Die Ausbildung der Zahnarzthelferin wurde im Jahre 2001 umstrukturiert. Eine neue Berufsbezeichnung sollte die Ausbildung aufwerten: Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter. Außerdem wurden in der Ausbildung neue Schwerpunkte gesetzt. Prophylaxe, Kommunikation und die Arbeit mit EDV spielen nunmehr eine herausragende Rolle. Der Lehrplan in der Berufsschule ist jetzt in Lernfelder und nicht mehr in Fächer unterteilt. Handlungsorientierung und das Lösen von Problemsituationen aus dem Praxisalltag ist seitdem ein durchgängiges Unterrichtsprinzip.
Heute zählt der Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten zu den beliebtesten Ausbildungsberufen junger Frauen. Er ist ein Beruf mit Zukunft, der aus dem "Team Zahnarztpraxis" nicht mehr wegzudenken ist.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: - Der Ausbildungsbetrieb
- Durchführen von Hygienemaßnahmen
- Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
- Kommunikation, Information und Datenschutz
- Patientenbetreuung
- Grundlagen der Prophylaxe
- Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes
- Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Notfällen
- Praxisorganisation und -verwaltung
- Abrechnung von Leistungen
Fortbildung
Wer gedacht hat, dass mit der Abschlussprüfung auch das Lernen ein Ende hat, ist leider auf dem "falschen Dampfer". Fortgebildetes Fachpersonal wird in der heutigen Zeit mehr denn je gesucht. Bei den Weiterbildungen wird zudem zwischen Aufstiegs- und Anpassungsfortbildung unterschieden. Der Bildungsträger ist die Akademie für Fortbildung der Zahnärztekammer Westfalen - Lippe. Hier einige Beispiele: - Dental Hygienikerin ( DH )
Kompaktkurs ca. 6 Monate ( 950 Stunden ), ein erfolgreicher Abschluss zur ZMP oder ZMF, ein Röntgennachweis und eine Aufnahmeprüfung sind Zulassungsvoraussetzungen. Ziele: Beratung und Motivation der Patienten zur Verhütung oraler Erkrankungen sowie Betreuung bereits erkrankter Patienten. - Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin ( ZMP ) :
Einzelbausteine: Fortbildungsdauer ca. 9 Monate ( 400 Stunden ), ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung und ein Röntgenkurs müssen nachgewiesen werden.
Kompaktkurs: Fortbildungsdauer ca. 3 Monate ( 400 Stunden ), ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung, ein Röntgenkurs, die Teilnahme an einem Auswahlverfahren und der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung sind die Einstiegsvoraussetzungen. Ziele: Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen. - Assistentin für Zahnärztliches Praxismanagement ( AZP )
Fortbildungsdauer ca. 10 - 12 Monate ( 600 Stunden ), ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung, die Teilnahme an einem Auswahlverfahren und der Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung sind hier die Einstiegsvoraussetzungen. Diese Fortbildung wird berufsbegleitend angeboten. Mit Ausnahme der Schulferien findet der Kurs samstags statt. Ziele: Übernahme von Personal-, Führungs- und Managementaufgaben.
Wenn man eine dieser Fortbildungen absolviert hat, sieht der Vergütungstarifvertrag einen Zuschlag von 25 % auf die Grundvergütung vor. - Aufstiegsfortbildung „Betriebswirtin/Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen“
Im Jahre 2006 wurde in NRW ein neues, modulares Fortbildungskonzept für den Bereich des mittleren Managements im Gesundheits-, Sozial- und Veterinärwesen ins Leben gerufen. Die Durchlässigkeit der bisher getrennten Welten beruflicher und akademischer Bildung war damit erstmalig möglich.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in einer Fortbildungsordnung vom 26. November 2004 geregelt, die vom Berufsbildungsausschuss und der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe verabschiedet worden ist.
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder Veterinärwesens in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis
oder
Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf in Verbindung mit einer mindestens vierjährigen einschlägigen Berufspraxis
oder
Mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis
oder
Durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft darlegen, dass berufspraktische Qualifikationen erworben sind, die die Zulassung rechtfertigen.
Bewerbungsunterlagen - Entsprechendes Prüfungszeugnis (Kopie)
- Nachweis über die jeweils geforderte einschlägige Berufspraxis
- Tabellarischer Lebenslauf
Zulassung
Die Auswahl und Zulassung der Teilnehmer erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der vollständig eingereichten Anmeldeunterlagen. Eine Aufnahmeprüfung wird nicht durchgeführt. Über die Zulassung der Fortbildung entscheidet die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Die Bewerberinnen erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fortbildungsdauer
800 Unterrichtsstunden in der Differenzierung: - Präsenzphasen: 550 UStd.
- Projektspezifische Arbeitsaufträge als selbstgesteuertes, eigenaktives Lernen: 150 UStd.
- Kursbegleitende Skripte als handlungsorientierte Lernarrangements: 100 UStd.
Schulungsort
Akademie für Fortbildung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Münster
Fortbildungsstruktur - Berufsbegleitende Fortbildung in der Regel ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten
- Fortbildung in der Regel samstags und überwiegend nicht in den Schulferien
- Lehrgangsdauer: ca. 1 ¼ Jahre
Info Arbeitrecht, Ausbildung, Fortbildung und Tarifverträge:
http://www.zahnaerzte-wl.de/ (danach Zahnärztekammer Westfalen-Lippe oder Akademie für Fortbildung sowie weiterführende Knöpfe anklicken!)
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