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Neben dem sog. Kaufmannsgehilfenbrief, den eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender bei Bestehen der Abschlussprüfung von der IHK erhält, wird von Seiten der Berufsschule ein Berufsschulabschlusszeugnis ausgestellt. Mit diesem wird bescheinigt, dass auch die dreijährige schulische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Mit diesen beiden Zeugnissen steht Ihnen „beinahe die ganze Welt offen“ - sie sind die Zeugnisse, mit denen Sie sich im Anschluss an die Ausbildung bei den Unternehmen der Versicherungsbranche oder für eine Fortbildungsmaßnahme bewerben können.
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